Insolvenzmanagement

Struktur wo sie am meisten fehlt

Insolvenzmanagement

Insolvenzmanagement oder Insolvenzsachbearbeitung ist an eine präzise fach-, sach- und fristgerechte Aufgabenerledigung gebunden. Fristen, Listen, Tabellen und Formalitäten bestimmen den Tagesablauf. Nicht zu vergessen die Korrespondenz mit allen Beteiligten und den zuständigen Gerichten, Ämtern und Behörden. Die Mischung zwischen Recht und Wirtschaft erfordert sowohl juristisches als auch kaufmännisches Fachwissen. Das gilt für Unternehmen und Privatpersonen

Insolvenzrechtliche Schlussrechnung

Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes gegenüber der Gläubigerversammlung Rechenschaft abzulegen. Die sogenannte zu erstellende Schlussrechnung wird vorher dem Insolvenzgericht zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Schlussrechnung besteht aus Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung, der Schlussbilanz (fakultativ), dem Schlussbericht, dem Schlussverzeichnis (auch Verteilungsverzeichnis genannt) sowie dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters.

Insolvenzbuchhaltung

Ein Spezialgebiet ist die insolvenzrechtliche Buchhaltung, das Kontieren, Buchen, Erstellen von Schlussrechnungen nach SRK03/04 InsO sowie das Vorbereiten der Kassenprüfung und das Erstellen von Verzeichnissen gem. §§ 151-153 InsO. Diese Leistungen bieten wir sowohl für Insolvenzverwalter als auch für eigenverwaltete Unternehmen an.

Wir unterstützen Sie mit Professionalität und unserem Hintergrundwissen zu jeder Zeit!